Ein Ankaufsrecht kann als Vermächtnis festgelegt werden. Dadurch soll meist sichergestellt werden, dass ein bestimmter Wertgegenstand oder eine Immobilie im Familienbesitz bleibt. Durch das Ankaufsrecht haben die Erben die Möglichkeit, den Kaufgegenstand innerhalb einer bestimmten Frist zu einem bestimmten Preis zu kaufen. Es ist vom Vorkaufsrecht abzugrenzen.

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