Nachdem der Erbe von dem Grund für die Anfechtung erfahren hat, hat er sechs Wochen Zeit, seine Erklärung anzufechten. Wenn der Erblasser seinen Wohnsitz im Ausland hatte oder sich der Erbe bei Fristbeginn im Ausland befand, verlängert sich die Frist auf sechs Monate. Nach 30 Jahren ist jedoch jede Anfechtung ausgeschlossen.

Weiter lesen:
Sie sind sich unsicher ob Ihre Anfechtungsfrist bereits verstrichen ist? Wir beraten Sie gern.

WP Glossary Term Usage