Wir bieten Ihnen eine umfassende anwaltliche Erstberatung zum Festpreis zu Ihren erbrechtlichen Fragen an.
Diese Erstberatung kann telefonisch, persönlich, oder schriftlich (auch per Telefax oder E-Mail) erfolgen.
So gehen Sie vor:
Sie vereinbaren über diese Seite, per Mail unter info@die-erbrechtskanzlei.com oder sehr gern auch telefonisch (0800 / 9088414) einen Termin mit einem unserer Erbrechtsanwälte.
Sie übersenden uns – per E-Mail an info@die-erbrechtskanzlei.com, per Post oder per Fax (0431 / 908840 – 09) – alle Ihnen zu Ihrem Anliegen vorliegenden schriftlichen Unterlagen (z.B. ein Testament, das Anschreiben des Nachlassgerichts, das Anschreiben eines Miterben usw.), zu denen Sie Fragen haben.
Was geschieht dann?
1. Wir bereiten uns sorgfältig mithilfe dieser Unterlagen auf den Termin zur Erstberatung mit Ihnen vor.
2. Wir beraten Sie – mit einem Zeitrahmen von bis zu 90 Minuten – umfassend zu den uns genannten Fragen.
3. Wir zeigen Ihnen Lösungsmöglichkeiten und Risiken auf. Durch diese Erstberatung sollten Sie in der Lage sein, Ihre Entscheidung über Ihr Vorgehen in dieser Angelegenheit zu treffen.
Die Kosten für diese umfassende Erstberatung belaufen sich auf max. 190,- € zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer von 19 %. Diese Kosten können Sie in der Regel steuerlich geltend machen bzw. absetzen. Häufig wird eine Erstberatung auch vollständig von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen.
Notarielle Erstberatung?
Eine notarielle Erstberatung zum Festpreis ist bedauerlicherweise nicht möglich. Notare sind verpflichtet, ihre Leistungen nach der jeweils geltenden Kostenordnung (GNotKG) abzurechnen.