Wer rechtzeitig über die lebzeitige Verwaltung und spätere Weitergabe seines Vermögens nachdenkt,…
… sichert sich selbst die Liquidität in Krankheitssituationen und Alter und vermeidet Probleme und unnötigen Streit der Hinterbliebenen um die Handhabung des Nachlasses.
Hierzu trägt neben der Formulierung des eigenen letzten Willens in einem Testament oder Erbvertrag auch die Erteilung von Bankvollmachten bei:
> Wer sicherstellen möchte, dass seine Konten, Depots, Schließfächer und insbesondere die laufenden Verpflichtungen auch dann in seinem Sinne weiter gehandhabt werden können, wenn er selbst dazu krankheits- oder altersbedingt vorübergehend oder dauerhaft nicht in der Lage sein sollte, hat die Möglichkeit, dem Ehepartner, Kindern, Eltern oder anderen Personen seines Vertrauens, eine Bankvollmacht zu erteilen. Sinnvoll ist, dass die Bankvollmacht auch über den Tod hinaus gewährt wird. Man spricht dann von einer sogenannten „Transmortalen Vollmacht“.
> Diese Vollmacht müssen Sie für jede Bank, bei der Sie über ein oder mehrere Konten verfügen, einzeln ausstellen und die entsprechenden Konten darin benennen. Dafür stellen die Banken regelmäßig eigene Formulare zur Verfügung, die Sie auch nutzen sollten. Ansonsten gibt es für die Form einer solchen Vollmacht keine Vorschrift.
> Nach dem Erbfall dauert es in der Regel einige Zeit, bis die Erben sich legitimiert haben und ein Erbschein beantragt und dann erteilt worden ist. Ohne eine Bankvollmacht können in der Zwischenzeit die Erben nur gemeinschaftlich über die Konten disponieren. Dass heißt allein für das Abholen der Kontoauszüge wäre die Zustimmung aller Erben notwendig.
Die Bankvollmacht sichert also die oft erforderliche Verfügungsmöglichkeit über die Konten des Verstorbenen. Das gilt auch für den Fall, dass eine umfassendere Vorsorgevollmacht erteilt worden ist.