Gemeinsam ist es einfacher
Nach §§ 2265 ff. BGB können Ehegatten auch gemeinschaftlich ihren letzten Willen erklären. Die gemeinsame Erklärung kommt dadurch zustande, dass jeder Ehegatte einseitig für den Fall des Todes über sein Vermögen verfügt. Dabei werden in der Regel „en“ vorgenommen: Ein Ehegatte trifft seine nur, weil auch der andere in einer bestimmten Weise testiert. Dabei ersetzt dieses eine […]