Beratung und Vertretung im Erbrecht
Wir beschränken uns ganz bewusst auf das Thema „Erben und Vererben“, wobei unserer Schwerpunkt im deutschen Erbrecht liegt. Bei Bedarf ziehen wir Spezialisten aus anderen Bereichen hinzu oder arbeiten mit den persönlichen Beratern, insbesondere Steuerberatern und „Hausanwälten“, unserer Mandanten zusammen.
Besondere Expertise führt zu besonderer Qualität.
> Wir sind davon überzeugt, dass sich bereits durch die Beschränkung auf das Erbrecht und die erbrechtliche Beratung ein hohes fachliches Niveau bei der Bearbeitung erbrechtlicher Fälle ergibt.
> Dies folgt aus dem ständigen fachlichen Austausch im Team von fünf Erbrechtsanwälten. Aus der Bearbeitung einer Vielzahl gleich oder ähnlich gelagerter Fälle ergibt sich eine ständige Auseinandersetzung mit der einschlägigen Rechtsprechung und Literatur. Vier unserer Rechtsanwälte sind bereits Fachanwalt für Erbrecht. Weitere werden folgen. All dies fließt in unsere erbrechtliche Beratung ein.
> Innerhalb unseres Teams können darüber hinaus noch besondere Schwerpunkte, wie z.B. das Erbschaftsteuerrecht, die Gestaltung anspruchsvoller letztwilliger Verfügungen oder die Führung von Prozessen für unsere Mandanten gebildet werden.
> Selbstverständlich bilden sich alle Rechtsanwälte – über den von den Rechtsanwaltskammern geforderten Umfang hinaus – laufend fort.
> Aus unserem Qualitätsanspruch folgt,
dass wir uns ständig austauschen,
dass wir anspruchsvolle und komplizierte Fälle stets im Team beraten
dass wir bei Fortführung eines Rechtsstreites in einer weiteren Instanz immer den Sachbearbeiter wechseln
Offenheit und Ehrlichkeit
> Ein Rechtsanwalt vertritt stets die Interessen seines Mandanten. Hierzu gehört es für uns, dass wir unseren Mandanten jederzeit in der gebotenen Form ein objektives Bild der Rechtslage und über die Erfolgsaussichten geben. Wir wollen Sie damit in die Lage versetzen, selbst zu entscheiden, ob und in welcher Form wir für Sie tätig werden können.
> Wir nehmen keine Mandate an, bei denen nach unserer Überzeugung keine Aussicht auf eine erfolgreiche Durchsetzung der Ansprüche unserer Mandanten bestehen.
Unser Selbstverständnis als Ihre Interessenvertreter
> Gerade bei der Vertretung erbrechtlicher Interessen – bei denen es auch immer um den Tod eines Menschen, um Trauer und Verlust geht – bedarf es des respektvollen und sachlichen Umgangs mit allen beteiligten Menschen.
> Wir sind davon überzeugt, dass Sie Ihre Ansprüche am besten und am schnellsten auf der Grundlage einer sachlichen Kommunikation durchsetzen können.
> Sollte eine solche nicht möglich sein, werden wir Ihre Ansprüche dennoch sehr sachlich und klar mit Nachdruck durchsetzen und uns bei Bedarf auch schützend vor Sie stellen.